Die Auflagen für unseren Schießsport wurden weiter gelockert mit der Zweiten Landesverordnung zur Änderung der ZehntenCorona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 14. Juli 2020
Inbesondere der Absatz 4 ist für uns relevant. Kurz zusammengefasst:
- Trainung und kleine Wettkämpfe bis zu 30 Personen ist gestattet
- Es dürfen wieder alle Stände benutzt werden, es muss keiner ausgelassen werden
- Weiterhin müssen alle, die sich auf dem Stand und im Vorraum aufhaltenden Personen erfaßt werden!!
- Die allgemeinen Hygienevorschriften sind weiter einzuhalten, Desinfektion und Mund-Nasenschutz ausserhalb des Standes.
- bei dem momentanen Wetter sollten alle Türen geöffnet sein, damit ein Luftaustausch stattfinden kann.
- Auf Grund der Lockerung sind die Trainingszeiten rechts wiedereinzuhalten, und es ist keine Mitteilung über WatsApp mehr nötig.